ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Suna Creation
Sandra Nadegger
Rossegg 121, 8511 St. Stefan ob Stainz
hallo@sandra-nadegger.com / www.sandra-nadegger.com / www.suna-creation.com

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) dienen einer möglichst klaren, erfolgreichen und reibungslosen Zusammenarbeit zwischen der Werbeagentur Suna Creation (Sandra Nadegger, Rechtsform Einzelunternehmen, im folgenden Suna Creation genannt) und dem Auftraggeber (im folgenden Kunden genannt). Beide Vertragsparteien bemühen sich auch bei auftretenden Unstimmigkeiten eine wertschätzende Gesprächskultur zu pflegen. Diese AGB umfassen die Leistungsbereiche Grafik Design sowie Online Marketing.

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Suna Creation erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Suna Creation und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Suna Creation schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Suna Creation ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Suna Creation bedarf es nicht.

1.4 Unter “schriftlich” ist im Sinne dieser AGB auch die Mitteilung per E-Mail möglich.

1.5 Suna Creation ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.7 Die Angebote von Suna Creation sind freibleibend und unverbindlich.

2. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potenzielle Kunde Suna Creation vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Suna Creation dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Suna Creation treten der potenzielle Kunde und Suna Creation in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

2.2 Der potenzielle Kunde anerkennt, dass Suna Creation bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. Wenn eine Leistung nicht innerhalb von zwanzig Tagen nach Übermittlung des Entwurfs durch den Kunden erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Suna Creation ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

2.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Suna Creation im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.6 Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Suna Creation Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Suna Creation binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Suna Creation dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Suna Creation dabei verdienstlich wurde.

2.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Suna Creation ein.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Suna Creation, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Suna Creation. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Suna Creation.

3.2 Bei Leistungen im Grafikdesign/ Webdesign erfolgt der Auftrag in (a) Entwurfs- und (b) Korrekturphasen.

(a) Erst nach Erhalt der Auftragsbestätigung nimmt Suna Creation die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen Entwurf. Bei allen Arbeiten sendet Suna Creation per E-Mail eine entsprechende Vorschau an den Kunden (Link/PDF). Bei grundlegenden Änderungswünschen bzw. absolutem Nichtgefallen kann der Kunde einen zweiten Entwurf und max. noch einen dritten Entwurf einfordern.

(b) Bei geringen Änderungswünschen beginnt die Korrekturphase mit der Zusendung einer strukturierten Auflistung aller Änderungswünsche des Kunden. Ein Korrekturdurchlauf ist mit Vorlage des überarbeiteten Entwurfs abgeschlossen. Wenn nicht anders vereinbart, sind maximal drei Korrekturläufe im Vertrag inbegriffen. Darüber hinaus gehende Änderungswünsche bedürfen einer Ergänzung des Auftrags oder werden nach Absprache auf Zeithonorarbasis hinzugerechnet. Um einen Korrekturdurchlauf so effizient und kostengering zu halten, liegt es im Interesse des Kunden, seine Änderungswünsche möglichst klar, strukturiert und gesammelt vorzulegen.

3.3 Bei Anfertigungen ganzer Drucksorten ist die Druckabwicklung standardmäßig inbegriffen, eine Nichtinanspruchnahme verringert das Angebot nicht, es sei denn dies ist explizit schriftlich vereinbart. Druckkosten werden vom Kunden getragen. Suna Creation legt mit dem Angebot geeignete Druckkostenvorschläge einer ausgewählten Druckerei vor, falls der Kunde keine selbstgewählte Druckerei vorgibt.

3.4 Bei grafischen Leistungen für Social Media erfolgt der Auftrag in (a) einem Entwurfs- und (b) einer Korrekturphasen. (wie in 3.2 erläutert)
Die Leistungsbestandteile umfassen dabei unter anderem:

  • Strategieberatung und Strategieentwicklung,
  • Entwicklung von Social Media Einstiegsstrategien,
  • Analyse und Optimierung von bestehenden Online- und/oder Social-Media-Aktivitäten,
  • Redaktionsplan,
  • Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, technischer Implementierung und/oder Design von Social Media Auftritten wie insbesondere Facebook- oder Instagram,
  • Werbekampagnen-Planung und/oder -Umsetzung in Bezug auf Google- und/oder Facebook-/ Instagram Ads.
  • Social Media Monitoring & Analyse

3.5 Erarbeitung von Unternehmensmeldungen und/oder Unternehmensmaterial nach Vorgaben des Kunden.

3.6 Aussendung von Unternehmensmeldungen und/oder Unternehmensmaterial nach Abstimmung mit dem Kunden im Namen des Kunden.

3.7 Abweichende Wünsche und Änderungen, insbesondere beim Leistungsumfang (z. B. mehr Posts pro Woche), nach Vertragsschluss sind grundsätzlich möglich. Daraus resultierender Mehraufwand und Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

3.8 Der Kunde wird Suna Creation zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Suna Creation wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.9 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot weder gegen Markenrechts- und Copyright-Regelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Ein Verstoß in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn die Seiten rechtsextremistische oder pornographische Informationen und/oder Angebote beinhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Querverweise (Links) zu Websites Dritter mit strafbarem Inhalt, für den Setzer des Links, eine eigene Strafbarkeit begründen können. Der Kunde stellt sicher, dass gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen erfüllt werden. Sollten Suna Creation Verstöße hiergegen bekannt werden, behält sie sich das Recht vor, das betreffende Angebot nach Absprache zu ändern bzw. die Umsetzung abzulehnen oder die Internetseite zu sperren.

3.10 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Suna Creation haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Suna Creation wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Suna Creation schad- und klaglos; er hat ihre sämtlichen Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Suna Creation bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Suna Creation hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

3.11 Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Website oder für Drucksachen, zeitgerecht und wenn möglich in digitaler Form zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, Texte bereits in der korrigierten Endfassung vorzulegen, sofern vorhanden. Suna Creation behält sich vor, nach Sichtung der vorliegenden Dateien das Angebot abzuändern und dem Kunden in abgeänderter Form erneut zu unterbreiten, wenn die Qualität der Dateien einen wesentlich höheren Zeitaufwand für die Bearbeitung erfordert als vereinbart.

3.12 Der Kunde ist für den Inhalt seiner Websites und Printprodukte allein verantwortlich, unabhängig davon, ob er diese selbst erstellt, oder von Dritten erstellen lässt. Er stellt Suna Creation von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei.

3.13 Der Kunde trägt die Verantwortung, dass bei ihm alle technischen Voraussetzungen für das Wahrnehmen seiner Bestellung erfüllt sind.

3.14 Wenn der Kunde Dritte zur Bearbeitung seiner Website oder für seine Buchhaltung beauftragt, sind sowohl Suna Creation als auch der oder die Dritte(n) vom Kunden über die Absprachen mit dem jeweils anderen zu informieren. E-Mails von Suna Creation dürfen zu diesem Zwecke diesem Dritten weitergeleitet werden, sofern sie keine sensiblen oder persönlichen Daten enthalten.

 

4. Vertragsabschluss, Zustandekommen des Auftrags

4.1 Bei kundenspezifischen Aufträgen erhält der Kunde nach Absprache ein schriftliches Angebot von Suna Creation. Die Auftragsbestätigung kann vom Kunden mündlich oder schriftlich erfolgen, womit der Vertrag zu Stande kommt.

4.2 Die Auftragserteilung hat in einem angemessenen Zeitraum nach Zusendung des Angebots zu erfolgen. Die Ausführungszeiten sind abhängig von Zeitpunkt der Beauftragung. Spätestens zwei Monaten nach Zusendung verlieren individuelle Angebote ihre Gültigkeit. Das Angebot kann aber in den meisten Fällen nach kurzer Absprache aufgefrischt und gegebenenfalls angepasst werden.

4.3 Angebote und Kostenvoranschläge von Suna Creation sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von Suna Creation schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Suna Creation den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 Suna Creation ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Absprache mit dem Kunden. Suna Creation wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

6. Termine

6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Suna Creation schriftlich zu bestätigen.

6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Suna Creation aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Suna Creation berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet sich Suna Creation in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Suna Creation schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Abnahme

7.1 Suna Creation ist berechtigt die Rechnung per E-Mail an den Kunden zu senden. Der Kunde sichert zu, hierfür eine E-Mail-Adresse anzugeben, die er mindestens alle zwei Tage kontrolliert und stets genügend Speicherplatz im Postfach zur Verfügung hat. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse übersandt worden ist. Einwendungen gegen die Rechnungen von Suna Creation sind vom Kunden innerhalb von fünf Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Besteht der Kunde auf die postalische Zusendung einer Papier-Rechnung, ist Suna Creation berechtigt, eine Unkosten-Pauschale von 2,00 € auf die Rechnung aufzuschlagen.

7.2 Die Abnahme eines Entwurfs in Web-/Grafikdesign oder Social Media Bereich hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. von fünf Werktagen auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wenn eine Abnahme nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach Übermittlung des Entwurfs durch den Kunden erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

7.3 Bei Inhalten (insbesondere Social-Media-Posts), die für eine zeitnahe Veröffentlichung (weniger als 14 Tage nach Entwurf) vorgesehen sind und eine Abnahme erfordern, wird die zuvor genannte Abnahmefrist auf 5 Tage verkürzt. In jedem Fall hat der Kunde die Leistung rechtzeitig vor der geplanten Veröffentlichung abzunehmen.

7.4 Der Kunde hat sich vor Abnahme der erstellten Website davon zu überzeugen, dass die von Suna Creation bzw Partners angefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren und dies Suna Creation gegenüber schriftlich zu bestätigen. Nach Abnahme der Website eingereichte Reklamationen oder Änderungswünsche sind nicht mehr Gegenstand des Vertrags und bedürfen eines Folgeauftrags.

7.5 Eine Nichtabnahme in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt entbindet den Kunden nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. Suna Creation behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

8. Social-Media-Plattformen

8.1 Der Umfang, in welchem Suna Creation die Social-Media-Accounts betreut, wird im Auftrag konkret bestimmt. Insbesondere wird dort festgelegt, innerhalb welchen Rahmens Suna Creation die Kommunikation über die Social-Media-Plattformen eigenständig durchführt und/oder inwieweit die Kommunikation durch den Kunden selbst erfolgt oder vorab zu überprüfen ist.

8.2 Soweit Suna Creation oder von ihr beauftragte Dritte für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten Social-Media-Accounts nutzen und/oder einrichten müssen, erfolgt dies im Namen und in Vollmacht des Kunden. Der Kunde bleibt oder wird dabei stets der Vertragspartner der jeweiligen Social-Media-Plattform.

8.3 Soweit Suna Creation vom Kunden Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts anfordert und auf die Aufforderung hin erhält, sind diese streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

8.4 Suna Creation ist verpflichtet, die Zugangsdaten für Social-Media-Accounts, die Suna Creation im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden erstellt, spätestens bei Beendigung des Vertrages an den Kunden herauszugeben und ihm vollständig den Account zu übergeben. Der Kunde hat auch das Recht jederzeit vorab, die Zugangsdaten für die Social-Media-Accounts anzufordern.

8.5 Suna Creation weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Suna Creation nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Suna Creation arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Suna Creation beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Suna Creation aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

9. Vorzeitige Auflösung

9.1 Suna Creation ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Suna Creation weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Suna Creation eine taugliche Sicherheit leistet;

9.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Suna Creation fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

10. Honorar und Mehraufwand

10.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch an Suna Creation für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Suna Creation ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 1.000,00 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist Suna Creation berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

10.2 Die Zahlung ist jeweils einem Drittel (1.) vor Auftragsbeginn, (2.) spätestens nach Abnahme des Entwurfs, (3.) spätestens nach Endabnahme zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart.

10.3 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar. Alle Preise erhalten gem. §6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Suna Creation für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

10.4 Alle Leistungen von Suna Creation, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von Suna Creation erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

10.5 Sofern nicht anders vereinbart, werden Folgeaufträge, Aktualisierungen oder Druckmaterialien, sowie Beratung und Support auf Zeithonorarbasis abgerechnet.

10.6 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Suna Creation – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er Suna Creation die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Suna Creation begründet ist, hat der Kunde Suna Creation darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Suna Creation bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von Suna Creation, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Suna Creation zurückzustellen.

10.7 Druckkosten für Druckaufträge sind entweder an Suna Creation vor der Druckfreigabe zu entrichten, oder vom Kunden direkt an den Druckanbieter zu zahlen.

10.8 Preiserhöhungen erfolgen in der Regel jährlich zum 01.01. Suna Creation behält sich jedoch vor, bei dringenden Gründen auch unterjährig Preisänderungen vorzunehmen. Sollten Preiserhöhungen aus unvorhersehbaren Gründen notwendig werden, kann der Kunde bis zum Ende der aktuellen Laufzeit außerordentlich kündigen.

10.9 Suna Creation behält sich das Recht vor nach vorzeitiger Absprache und gegen Aufpreis die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

10.10 Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, in EURO zu erbringen.

11. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

11.1 Mit der Erteilung des Auftrags stimmt der Kunde automatisch zu, ab sofort bis zum Auftragsende über eine ausreichende Bonität zur Zahlung des Gesamtauftragswerts zu verfügen, es sei denn er bittet bei Auftragserteilung um eine Ratenzahlungsvereinbarung. Suna Creation spricht für Ratenzahlungen einen passenden Ratenplan mit dem Kunden ab. Im Falle der Ratenzahlung behält Suna Creation Suna Creation sich vor die Ausführungszeit zu verlängern und gegebenenfalls andere Aufträge dazwischenzuschieben. Die Zahlung der ersten Rate hat vor Auftragsbeginn zu erfolgen.

11.2 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden, spätestens jedoch nach 14 Tagen. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Suna Creation gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Suna Creation. Bei laufzeitgebundenen Verträgen erfolgt die Rechnungsstellung spätestens vierzehn Tage vor Ende der Laufzeit, falls keine fristgerechte Kündigung vorliegt.

11.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Suna Creation die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

11.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Suna Creation sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

11.5 Weiters ist Suna Creation nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

11.6 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Suna Creation für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

11.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen Suna Creation aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Suna Creation schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

11.8 Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sind in der aktuellen Währung EURO zu erbringen.

12. Eigentumsrecht / Urheberrecht / Nutzungsrecht

12.1 Alle Leistungen von Suna Creation, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Suna Creation und können von Suna Creation jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von Suna Creation jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Suna Creation setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Suna Creation dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Suna Creation, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

12.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Suna Creation und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Suna Creation ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

12.3 Für die Nutzung der Leistungen von Suna Creation, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Suna Creation erforderlich. Dafür steht Suna Creation und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

12.4 Für die Nutzung der Leistungen von Suna Creation bzw. von Werbemitteln, für die Suna Creation konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von Suna Creation notwendig. Der Kunde haftet für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

12.5 für Nutzungen gemäß Abs 4. steht Suna Creation im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

12.6 Zu Referenz- und Werbezwecken ist Suna Creation jederzeit berechtigt, Entwürfe und Ausschnitte ihrer Leistungen in ihrem Webangebot zu veröffentlichen.

12.7 Suna Creation räumt dem Kunden das Recht ein, Änderungen an der Endleistung vorzunehmen, soweit das Ergebnis dessen nicht rufschädigend für Suna Creation ist und nicht der Verwendung im illegalen Zusammenhang oder dem Weiterverkauf dient. Falls Änderungen vorgenommen werden, ist der Hinweis und Verweis auf Suna Creation (https://sandra-nadegger.com) mit “Originaldesign” zu kennzeichnen und der Urheber der Änderungen mit entsprechender Bezeichnung hinzuzufügen. Suna Creation ist in jedem Fall über Änderungen zu informieren.

12.8 Mit der Begleichung der Rechnung erwirbt der Kunde in der Regel ein einfaches Nutzungsrecht. Weiterverkauf ist ausdrücklich nur dann erlaubt, wenn dies bei Auftragserteilung so festgelegt wurde.

12.9 Gegen Bezahlung einer von Suna Creation und dem Kunden vereinbarten
Zusatzsumme, kann der Kunde die vollständigen Nutzungsrechte und Übertragung des Urheberrechts erwerben.

12.10 Der Kunde stellt, soweit nicht anders vereinbart, selbst geeignetes Bildmaterial für seinen Auftrag zur Verfügung. Der Kunde versichert, dass er über die Nutzungsrechte für sämtliches bereitgestelltes Bildmaterial in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang verfügt. Falls auf Wunsch des Kunden fremdes Lizenzmaterial verwendet werden soll, gelten dafür die Lizenzen des Lizenzgebers. Suna Creation weist darauf hin, dass dies zeitlichen Einschränkungen und Einschränkungen in der Verwendung und Größe unterliegen kann.

13. Kennzeichnung

13.1 Suna Creation ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Suna Creation und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

13.2 Suna Creation ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

14. Gewährleistung

14.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Suna Creation, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

14.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Suna Creation zu. Suna Creation wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Suna Creation alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Suna Creation ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Suna Creation mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

14.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Suna Creation ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Suna Creation haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

14.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

14.5 Bei allen Gestaltungselementen (Logos, Fotos, Illustrationen usw.), Texten (z.B. Zeitungsartikeln, Zitate) und digitalen Daten, welche vom Kunden angeliefert werden, geht Suna Creation davon aus, dass der Kunde im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Der Kunde hat auch dafür Sorge zu tragen, dass auf Fotos abgebildete Personen ihre schriftliche Zustimmung zur Veröffentlichung im für den Auftrag erforderlichen Rahmen erteilt haben. Für Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt Suna Creation jegliche Verantwortung ab.

15. Haftung und Produkthaftung

15.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Suna Creation und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung Suna Creation ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

15.2 Jegliche Haftung der Werbeagentur für Ansprüche, die auf Grund der von Suna Creation erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Suna Creation ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Suna Creation nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Suna Creation diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

15.3 Bei allen Gestaltungselementen (Logos, Fotos, Illustrationen usw.), Texten (z.B. Zeitungsartikeln, Zitate) und digitalen Daten, welche vom Kunden angeliefert werden, geht Suna Creation davon aus, dass der Kunde im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Der Kunde hat auch dafür Sorge zu tragen, dass auf Fotos abgebildete Personen ihre schriftliche Zustimmung zur Veröffentlichung im für den Auftrag erforderlichen Rahmen erteilt haben. Für Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt Suna Creation jegliche Verantwortung ab.

15.4 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung mit Suna Creation. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

16. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Suna Creation und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Suna Creation. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Suna Creation die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

17.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Suna Creation und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz Suna Creation sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Suna Creation berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

17.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

18. §13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.